Begleitung bis zum Abitur
Im Tutorium Berlin werden Hochbegabte bis zum Abitur
+ auf der öffentlichen Schule
oder
+ extern
begleitet.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen
der Berliner Schule zur Förderung
von Kindern mit besonderen Begabungen
§ 4 Abs. 3: „Schülerinnen und Schüler mit
besonderen Begabungen, hohen kognitiven
Fähigkeiten oder mit erheblichen
Lernschwierigkeiten sind besonders zu fördern“
(Schulgesetz – SchulG) vom 26. Januar 2004 -
„Konzept zur Förderung hoch begabter
Schülerinnen und Schüler in Berlin“, 23. Febr. 2004
§ 6 „Übergang in die gymnasiale Oberstufe
und das Überspringen der Einführungsphase“
(Verordnung über die gymnasiale Oberstufe-VO-GO)
§ 18 „Besondere Förderung
bei Hochbegabung"
(Grundschulverordnung - GsVO)
§ 16 „Förderung bei Hochbegabung“
(Sekundarstufe I–Verordnung–Sek I-VO)
„Rundschreiben mit der Übersicht
über Angebote und Maßnahmen
zur Förderung besonders begabter
und kognitiv hoch begabter Schülerinnen
und Schüler in der Berliner Schule“ (Dezember 2004)