Begleitung bis zum Abitur

Im Tutorium Berlin werden Hochbegabte bis zum Abitur

    + auf der öffentlichen Schule

oder

    + extern

begleitet.

 

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen
der Berliner Schule zur Förderung
von Kindern mit besonderen Begabungen

§ 4 Abs. 3: „Schülerinnen und Schüler mit
besonderen Begabungen, hohen kognitiven 
Fähigkeiten oder mit erheblichen 
Lernschwierigkeiten sind besonders zu fördern“ 
(Schulgesetz – SchulG) vom 26. Januar 2004 -

„Konzept zur Förderung hoch begabter
Schülerinnen und Schüler in Berlin“, 23. Febr. 2004

§ 6  „Übergang in die gymnasiale Oberstufe
und das Überspringen der Einführungsphase“
(Verordnung über die gymnasiale Oberstufe-VO-GO)

§ 18  „Besondere Förderung

 bei Hochbegabung"

(Grundschulverordnung - GsVO)

§ 16  „Förderung bei Hochbegabung“

(Sekundarstufe I–Verordnung–Sek I-VO)

„Rundschreiben mit der Übersicht
über Angebote und Maßnahmen
zur Förderung besonders begabter
und kognitiv hoch begabter Schülerinnen
und Schüler in der Berliner Schule“ (Dezember 2004)